Martina Bauer
Textilhandel, Textildruck und Stickereien

     











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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Martina Bauer, Dorfplatz 8, 84364 Hirschbach

I. Geschäftsbedingungen für Kaufverträge

§1 Gerichtsstand
Gerichtsstand, auch für Urkunden- und Wechselprozesse ist Triftern. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an
jedem anderen gesetzlich zugelassenen Gerichtsstand zu verklagen.

§2 Preise
Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tage des Versandes gültigen Listenpreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Unsere Preise verstehen sich netto in Euro, wenn nicht ausdrücklich schriftlich
eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

§3 Lieferung, Gefahrenübergang
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten und das Transportrisiko trägt der Käufer.

§4 Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Auftragseingangs, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren
Kenntnis für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Teillieferungen sind zulässig. Wir sind berechtigt 5%
mehr oder minder zu liefern. Dies gilt auch bei angelieferter Ware. Wird eine Lieferfrist aus von uns zu vertretenden
Gründen um mehr als 18 Tage überschritten und ist eine schriftliche, vom Käufer nach Eintritt des Verzuges
gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei nicht rechtzeitiger Lieferung in Folge höherer Gewalt oder anderer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbarer
Hindernisse, einschließlich Transportverzögerungen, Lieferengpässen, Teillieferungen, Streiks sowie Arbeits-
kämpfe bei unseren Lieferanten, geraten wir für die Dauer solcher Ereignisse nicht in Lieferverzug. Schadenser-
satz wegen Verzuges oder nachträglicher objektiver Unmöglichkeit der Lieferung sind außer bei Vorsatz und
grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen.

§5 Muster/Unterlagen
Angeforderte Muster senden wir nur gegen Rechnung, sofern nichts abweichendes vereinbart ist. Musterandrucke
mit angeforderten Veredelungen erfolgen nur gegen Berechnung. Ausfallmuster werden nur auf besonderen
Wunsch oder Berechnung angefertigt. Für Fremdvorlagen, Skizzen usw., die nach Erledigung des Auftrages vom
Besteller binnen 14 Tagen nicht zurückgefordert werden, übernehmen wir keine Haftung. Vom Besteller zur Ver-
fügung gestelltes Material, gleich welcher Art ist uns frei Haus und auf Gefahr des Bestellers zu liefern. Sämtliche
von uns gefertigten Druckunterlagen, Skizzen, Entwürfe, Reproduktionen, Drucksiebe, Klischees usw. bleiben
unser Eigentum, auch wenn für ihre Anfertigung eine besondere Vergütung vereinbart wurde. Ebenso verbleibt uns
das alleinige Urheber- oder sonstige Schutzrecht, wenn ein Emblem, Motiv, Signat oder sonstiges Zeichen von
uns entworfen, gestaltet oder umgestaltet wird, es sei denn, daß mit dem Besteller eine abweichende Verein-
barung getroffen wurde.

§6 Zahlungen
Die Lieferung erfolgt per Nachnahme oder Vorkasse. Nach Absprache liefern wir auch gegen Rechnung. Rechnun-
gen sind sofort netto zahlbar, es sei denn, es liegt ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung vor.
Eingehende Zahlungen werden auf die älteste Verbindlichkeit zuerst verrechnet. Wechsel oder Schecks werden
nur erfüllungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz zu berechnen. Werden Zahlungsbedingungen ohne recht-
fertigenden Grund nicht eingehalten, werden alle unsere Forderungen, einschließlich derer, für die Ratenzahlung
oder Stundung vereinbart ist, sofort fällig. Dem Käufer steht die Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur
mit Gegenforderungen zu, die von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§7 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer
unser uneingeschränktes Eigentum. Der Käufer kann die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäfts-
betriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Sonstige Verfügungen wie Verpfändung oder Sicherungsübereignung
unserer Waren sind ausgeschlossen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf unserer Waren werden
bereits jetzt an uns abgetreten. Für den Fall des Zahlungsverzuges ermächtigt uns der Käufer hiermit, die an uns
abgetretenen Forderungen des Käufers gegenüber dessen Kunden direkt in eigenem Namen geltend zu machen.
Auf Verlangen des Käufers verpflichten wir uns, die zur Sicherung abgetretene Forderung insoweit freizugeben,
als ihr Gesamtbetrag unsere Forderung um mehr als 20% übersteigt.

§8 Motive/Angebote/Aufträge
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Durch Erteilung eines Auftrages gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen als vom Besteller genehmigt, auch für künftige Aufträge. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend,
wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Der Käufer trägt das Risiko der Verwendbarkeit der von uns bezogenen
Motive für den jeweiligen von ihm verfolgten Zweck, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Wir
können keine Garantie dafür übernehmen, daß ihre Verwendung Rechte Dritter nicht verletzt. Wird für einen von
uns auszuführenden Auftrag vom Besteller ein Emblem, Motiv usw., zur Verfügung gestellt, übernimmt der Bestel-
ler die Gewähr dafür, daß der Auftragsausführung entgegenstehende Rechte Dritter nicht bestehen, von etwaigen
Ansprüchen Dritter hat er uns freizustellen. Für die Qualität sind die gelieferten Muster maßgebend. Handels-
übliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Beschaffenheit, Maßen, Muster, Farbe usw.
berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Aus technisch oder gestalterischen Gründen bedingte oder gebotene
Änderungen behalten wir uns vor. Bei fernmündlich erteilten Aufträgen wird für die Richtigkeit der Wiedergabe
keine Haftung übernommen. Wird bei Druckarbeiten die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt,
beschränkt sich unsere Haftung für Fehler auf grobes Verschulden. Gewährleistungsansprüche aufgrund von
Mängeln, die sich aus Nichtbeachtung der Ware beigegebenen oder aus den Etiketten ersichtlichen Gebrauchs-
oder Waschanleitung ergeben, sind ausgeschlossen. Beanstandungen sind uns unverzüglich, spätestens inner-
halb 8 Tagen nach Zugang der Ware oder sonstigen Leistungen, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger
Mitteilung gilt die Lieferung als genehmigt. Bei begründeter Bemängelung werden wir den Mangel innerhalb an-
gemessener Frist unentgeltlich nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung besei-
tigen. Die bedruckten Waren und die Abbildungen können zum Zwecke der Eigenwerbung und Referenzvorlage
von uns verwendet werden, es sei denn das schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

§9 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehend genannten Vorschriften unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen
Vorschriften keine Auswirkung.